für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
Welche Wirkung hat die Anordnung einer Nachlassverwaltung?
Mit der Anordnung der Nachlassverwaltung verliert der Erbe die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über den Nachlass. Rechtshandlungen des Erben nach der Anordnung der Nachlassverwaltung sind den Nachlassgläubigern gegenüber unwirksam. Vgl. § 1984 BGB.Fragen & AntwortenHier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt. |
Vorträge zum Erbrecht für Ratsuchende
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