für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
Umfrage der DVEV
Was kann der Erbe veranlassen, wenn er sich Aufschluss über den Stand des Nachlasses und die Höhe der Nachlassverbindlichkeiten verschaffen will?
Der Erbe kann die Einleitung eines gerichtlichen Aufgebotsverfahrens veranlassen. Das Aufgebotsverfahren ist insbesondere dann sinnvoll, wenn der Nachlass unübersichtlich ist. Mit dem Aufgebotsverfahren kann der Erbe die Nachlassgläubiger in Erfahrung bringen, was ihm letztlich bei der Entscheidung hilft, die Nachlassverwaltung oder das Nachlassinsolvenzverfahren zu beantragen.Fragen & AntwortenHier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt. |
Vorträge zum Erbrecht für Ratsuchende
14.02.2019 | Berlin, Theater-Lounge
Pflichtteil durchsetzen
21.02.2019 | Berlin, Theater-Lounge
Erbrecht und Immobilie
21.02.2019 | Schwerte
Unterhaltsrecht im Pflegefall - wer bezahlt den Heimplatz?
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Vergünstigtes Beratungsgespräch
Die DVEV bietet in Zusammenarbeit mit der DVSG ein vergünstigtes erstes Beratungsgespräch für pauschal
€ 100,00 inkl. Umsatzsteuer...
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