für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
Ist der Erbe zur eidesstattlichen Versicherung verpflichtet, dass die im Inventar angegebenen Vermögenswerte vollständig aufgeführt sind?
Der Erbe ist zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung nur verpflichtet, wenn dies ein Nachlassgläubiger verlangt. Die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung erfolgt zu Protokoll des Nachlassgerichts. Vor der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung kann der Erbe das Inventar ergänzen. Vgl. §§ 2006 Abs. 1, 2 BGB.Fragen & AntwortenHier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt. |
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