für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
Hat ein Nachlassgläubiger die Möglichkeit, eine Frist zu bestimmen, innerhalb derer der Erbe das Inventar zu errichten hat?
Ja. Jeder Nachlassgläubiger ist berechtigt, beim Nachlassgericht eine Frist für die Errichtung des Inventars zu beantragen. Damit erreicht der Nachlassgläubiger, dass der Erbe unbeschränkt haftet, wenn er bis zum Fristablauf nicht das Inventar eingereicht oder die gerichtliche Inventaraufnahme beantragt hat. Vgl. § 1994 BGB.Fragen & AntwortenHier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt. |
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