für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
Wer kann Beschwerde einlegen, wenn dem Antrag auf Erteilung des Erbscheins nicht stattgegeben wird?
Beschwerdeberechtigt ist, der geltend macht, dass seine erbrechtliche Stellung im Erbschein nicht oder nicht richtig ausgewiesen wurde. In Betracht kommen insbesondere, wer ein Erbrecht beansprucht, der im Erbschein ausgewiesene Erbe, wenn er sich nicht oder nicht so als Erbe betrachtet, der Nacherbe, wenn seine Rechtsstellung nicht ausgewiesen ist, der Testamentsvollstrecker, der Pflichtteilsberechtigte.Fragen & AntwortenHier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt. |
Vorträge zum Erbrecht für Ratsuchende
Download
Infobroschüren
Broschüre Erbrecht verständlich
Broschüre Patientenverfügung/ Vorsorgevollmacht/ Betreuungsverfügung
//zum Bestellformular...
Broschüre Patientenverfügung/ Vorsorgevollmacht/ Betreuungsverfügung
//zum Bestellformular...
Vergünstigtes Beratungsgespräch
Die DVEV bietet in Zusammenarbeit mit der DVSG ein vergünstigtes erstes Beratungsgespräch für pauschal
€ 100,00 inkl. Umsatzsteuer...
// mehr...
€ 100,00 inkl. Umsatzsteuer...
// mehr...