für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
Welche Arten des Erbscheins werden unterschieden?
Ein Erbschein kann für einen Alleinerben oder bei einer Erbenmehrheit als gemeinschaftlicher Erbschein (§ 2357 BGB) ausgestellt werden. Jeder einzelne Miterbe kann aber auch einen sogenannten Teilerbschein beantragen. Ein Gruppenerbschein, in dem mehrere Teilerbscheine zusammen gefasst sind, kann auf Antrag aller darin benannter Erben ausgestellt werden.Fragen & AntwortenHier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt. |
Vorträge zum Erbrecht für Ratsuchende
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