für Ratsuchende
Welche Angaben sind beim Antrag auf Erteilung eines Erbscheins zu machen?
Bei gesetzlicher Erbfolge (wenn also keine Verfügung von Todes wegen vorliegt), hat der Antragsteller anzugeben,
Vgl. § 2354 BGB. Bei gewillkürter Erbfolge (wenn also ein Testament oder ein Erbvertrag vorliegt) hat der Antragsteller
Vgl. § 2355 BGB. Fragen & AntwortenHier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt. |
Vorträge zum Erbrecht für Ratsuchende
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