für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
Welche Ausschlagungsfrist gilt für den Fall, dass das Ausschlagungsrecht im Wege der Erbfolge übergegangen ist, die Ausschlagungsfrist für den Erben aber bereits begonnen hat?
In diesem Fall läuft die Ausschlagungsfrist für dessen Erben (Erbeserben) weiter. Sie endet aber nicht vor dem Ablauf der für die Erbschaft des Erben bestehenden Ausschlagungsfrist. Vgl. § 1952 Abs. 2 BGB.Fragen & AntwortenHier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt. |
Vorträge zum Erbrecht für Ratsuchende
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