für Ratsuchende
Kann der Fiskus die angefallene Erbschaft ausschlagen?
Wenn der Fiskus gesetzlicher Erbe ist, kann er die Erbschaft nicht ausschlagen; vgl. § 1942 Abs. 2 BGB. Ist dagegen die Zuwendung durch Testament oder Erbvertrag erfolgt, kann der Fiskus die Zuwendung ausschlagen.Fragen & AntwortenHier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt. |
Vorträge zum Erbrecht für Ratsuchende
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