für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
Wann ist die Anfechtung der Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft auf jeden Fall ausgeschlossen?
Ausgeschlossen ist die Anfechtung auf jeden Fall, wenn seit der Annahme der Ausschlagung 30 Jahre verstrichen sind. Vgl. § 1954 Abs. 4 BGB.Fragen & AntwortenHier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt. |
Vorträge zum Erbrecht für Ratsuchende
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