für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
Sind auch adoptierte Kinder des Verstorbenen pflichtteilsberechtigt?
Ja, das adoptierte Kind und seine Abkömmlinge ist nach dem Annehmenden pflichtteilsberechtigt (vgl. §§ 1754, 1755 BGB), der als Volljähriger Angenommene sowohl nach seinen leiblichen als auch nach seinen Adoptiveltern (§§ 1767 Abs. 2, 1754, 1770 BGB).Fragen & AntwortenHier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt. |
Vorträge zum Erbrecht für Ratsuchende
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