für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
Wie hoch ist der Pflichtteil des überlebenden Ehegatten, wenn die Eheleute im Güterstand der Gütertrennung lebten, und ein oder zwei Kinder vorhanden sind?
Bei Gütertrennung beträgt der gesetzliche Erbteil des überlebenden Ehegatten neben einem Kind die Hälfte, neben zwei Kindern ein Drittel des Nachlasses. Vgl. § 1931 Abs. 4 BGB. Der Pflichtteil beträgt davon jeweils die Hälfte, bei einem Kind also ein Viertel, bei zwei Kindern ein Sechstel des Nachlasses. Vgl. § 2303 BGB.Fragen & AntwortenHier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt. |
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