für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
Umfrage der DVEV
Wie hoch ist der Pflichtteil?
Die Höhe des Pflichtteils beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Für jeden Berechtigten muss also immer zunächst festgestellt werden, wie hoch sein gesetzlicher Erbteil wäre. Und dieser gesetzliche Erbteil wird dann halbiert. Vgl. § 2303 Abs. 1 Satz 2 BGB.Fragen & AntwortenHier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt. |
Vorträge zum Erbrecht für Ratsuchende
14.02.2019 | Berlin, Theater-Lounge
Pflichtteil durchsetzen
21.02.2019 | Berlin, Theater-Lounge
Erbrecht und Immobilie
21.02.2019 | Schwerte
Unterhaltsrecht im Pflegefall - wer bezahlt den Heimplatz?
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Pflichtteil durchsetzen
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Erbrecht und Immobilie
21.02.2019 | Schwerte
Unterhaltsrecht im Pflegefall - wer bezahlt den Heimplatz?
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Infobroschüren
Broschüre Erbrecht verständlich
Broschüre Patientenverfügung/ Vorsorgevollmacht/ Betreuungsverfügung
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Vergünstigtes Beratungsgespräch
Die DVEV bietet in Zusammenarbeit mit der DVSG ein vergünstigtes erstes Beratungsgespräch für pauschal
€ 100,00 inkl. Umsatzsteuer...
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