für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
Kann der überlebende Ehegatte, der mit dem Verstorbenen im Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt hat, seinen Erbteil auch ausschlagen und stattdessen den Pflichtteil verlangen?
Ja, das ist möglich. Vgl. § 1371 Abs. 3 BGB. In diesem Fall kann dann der überlebende Ehegatte den realen Ausgleich des Zugewinns verlangen. Ihm steht dann aber nur der sogenannte "kleine Pflichtteil" zu, also nicht der pauschal um ein Viertel erhöhte Pflichtteil.Fragen & AntwortenHier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt. |
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