für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
Wann erlischt das Recht des Erblassers zur Entziehung des Pflichtteils?
Das Recht zur Entziehung des Pflichtteils erlischt, wenn der Verstorbene dem Pflichtteilsberechtigten verziehen hat. Das ist der Fall, wenn der Erblasser zum Ausdruck gebracht hat, dass er die Kränkung nicht mehr als solche empfindet. Eine Versöhnung ist zur Verzeihung nicht notwendig. Vgl. § 2337 BGB.Fragen & AntwortenHier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt. |
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