für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
Inwieweit hat der Pflichtteilsberechtigte wegen etwaiger Schenkungen des Erblassers zu Lebzeiten einen Auskunftsanspruch gegen den Erben?
Der Erbe hat dem Pflichtteilsberechtigten auf dessen Verlangen Auskunft über die Schenkungen des Erblassers zu erteilen. Zu diesem Zweck muss sich der Erbe die nötigen Informationen, beispielsweise von der Bank eine Aufstellung der Kontobewegungen verschaffen. Vgl. § 2314 BGB.Fragen & AntwortenHier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt. |
Vorträge zum Erbrecht für Ratsuchende
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