für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
Steht auch dem nichtehelichen Lebenspartner ein gesetzliches Erbrecht zu?
Nein, für den nichtehelichen Lebenspartner besteht kein gesetzliches Erbrecht. Der nichteheliche Lebenspartner kann nur nach dem Tod des Partners von den Erben 30 Tage lang Unterhalt verlangen (§ 1969 Abs. 1 BGB). Ferner kann er in den Mietvertrag des Verstorbenen eintreten (§ 563 a BGB).Fragen & AntwortenHier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt. |
Vorträge zum Erbrecht für Ratsuchende
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