für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
Wie verhält es sich mit dem gesetzlichen Erbteil des überlebenden Ehegatten, wenn in einem Ehevertrag zwischen den Ehegatten Gütertrennung vereinbart ist?
Im Falle der Gütertrennung gibt es keinen Zugewinnausgleich und damit auch keinen pauschalen Ausgleich des Zugewinns von einem Viertel des Nachlasses. Der überlebende Ehegatte erbt also grundsätzlich ein Viertel des Nachlasses; es gilt aber eine Besonderheit: Wenn nämlich neben dem überlebenden Ehegatten ein oder zwei Kinder erbberechtigt sind, erben alle zu gleichen Teilen (§ 1931 Abs. 4 BGB). Neben einem Kind erbt also der überlebende Ehegatte die Hälfte, neben zwei Kindern ein Drittel des Nachlasses. Neben drei und mehr Kindern erbt der überlebende Ehegatte dagegen ein Viertel, während sich die Kinder den Rest teilen.Fragen & AntwortenHier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt. |
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