für Ratsuchende
Verbund Erbrecht
Wörterbuch Erbrecht
Was unterscheidet den Erbvertrag von einem gemeinschaftlichen Testament von Ehegatten?
Das gemeinschaftliche Testament von Ehegatten entfaltet zwar hinsichtlich der wechselbezüglichen Verfügungen eine gewisse Bindungswirkung; gleichwohl sind auch Verfügungen in diesem gemeinschaftlichen Testament frei widerruflich. Dagegen ist der Erbvertrag hinsichtlich seiner vertragsmäßigen Verfügungen grundsätzlich nicht widerruflich.Fragen & AntwortenHier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt. |
Vorträge zum Erbrecht für Ratsuchende
Download
Infobroschüren
Broschüre Erbrecht verständlich
Broschüre Patientenverfügung/ Vorsorgevollmacht/ Betreuungsverfügung
//zum Bestellformular...
Broschüre Patientenverfügung/ Vorsorgevollmacht/ Betreuungsverfügung
//zum Bestellformular...
Vergünstigtes Beratungsgespräch
Die DVEV bietet in Zusammenarbeit mit der DVSG ein vergünstigtes erstes Beratungsgespräch für pauschal
€ 100,00 inkl. Umsatzsteuer...
// mehr...
€ 100,00 inkl. Umsatzsteuer...
// mehr...