für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
Welches Risiko geht der Erblasser beim Abschluss eines Erbvertrags ein?
Für den Erblasser besteht das Risiko, dass er im Erbvertrag vertragsmäßige Verfügungen trifft, die er nicht mehr widerrufen kann. Insoweit ist er in seiner Testierfreiheit beschränkt. Deshalb sollte man sich vor Abschluss eines Erbvertrags sehr sorgfältig über die Folgen informieren und sich vor allen Dingen über die vertragsmäßigen Verfügungen Gedanken machen.Fragen & AntwortenHier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt. |
Vorträge zum Erbrecht für Ratsuchende
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