für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
Was ist unter einem Erbvertrag zu verstehen?
Ein Erbvertrag ist eine vertragsmäßige Verfügung von Todes wegen, die den Erblasser hinsichtlich einer angeordneten Erbeinsetzung, eines angeordneten Vermächtnisses oder einer angeordneten Auflage bindet. Vgl. §§ 2274 ff. BGB.Fragen & AntwortenHier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt. |
Vorträge zum Erbrecht für Ratsuchende
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