für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
Können auch die Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, die in einem Erbvertrag letztwillige Verfügungen treffen wollen, minderjährig sein?
Nein. Die Ausnahmen, die für Eheleute und Verlobte gelten, finden auf nichteheliche Lebenspartner keine Anwendung. Wer in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft im Erbvertrag eine letztwillige Verfügung treffen will, muss 18 Jahre alt sein.Fragen & AntwortenHier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt. |
Vorträge zum Erbrecht für Ratsuchende
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