für Ratsuchende
Verbund Erbrecht
Wörterbuch Erbrecht
Könnte sich der Erblasser im Erbvertrag auch vorbehalten, eine vertragsmäßige Verfügung jederzeit zu widerrufen oder zu ändern?
Ja, das ist möglich. Allerdings muss sich der Erbertrag eindeutig vom Testament unterscheiden. Deshalb ist ein Totalvorbehalt, der den Erblasser berechtigen würde, alle Verfügungen oder die einzige Verfügung des Erbvertrags jederzeit zu widerrufen oder zu ändern, nicht zulässig. Ein Erbvertrag ohne jegliche Bindung würde sich nicht mehr vom Testament unterscheiden. Wenigstens eine vertragsmäßige Verfügung im Erbvertrag dürfte also nicht unter einem Widerrufs- oder Änderungsvorbehalt stehen.Fragen & AntwortenHier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt. |
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