für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
Ist eine Erbeinsetzung, ein Vermächtnis oder eine Auflage in einem Erbvertrag automatisch eine vertragsmäßige Verfügung?
Nein. Diese Verfügungen sind nicht allein schon deshalb vertragsmäßig und damit bindend, weil sie im Erbvertrag stehen. In welchem Fall vertragsmäßig verfügt wird, bestimmt allein der Erblasser. Deshalb sollte im Erbvertrag auch ausdrücklich zum Ausdruck gebracht werden, wenn es sich um eine vertragsmäßige Verfügung handelt. Dann ist ein Streit ausgeschlossen.Fragen & AntwortenHier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt. |
Vorträge zum Erbrecht für Ratsuchende
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