für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
Gibt es für den Erblasser eine Möglichkeit, von einer vertragsmäßigen Verfügung im Erbvertrag zurückzutreten?
Der Erblasser kann nur dann von vertragsmäßigen Verfügungen im Erbvertrag zurücktreten, wenn
Ein allgemeines Recht des Erblassers, sich von vertragsmäßigen und damit bindenden Verfügungen im Erbvertrag durch Rücktritt zu lösen, besteht allerdings nicht. Fragen & AntwortenHier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt. |
Vorträge zum Erbrecht für Ratsuchende
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