für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
Welche Schenkungen können in keinem Fall böswillig sein?
Eine Schenkung ist auf keinen Fall böswillig, wenn der Erblasser an der Schenkung ein Eigeninteresse hat, die die Beeinträchtigung des im Erbvertrag vertragsmäßig eingesetzten Erben ausschließt. Von einem Eigeninteresse ist dann auszugehen, wenn der Schenkende objektiv nachvollziehbare Gründe für die Schenkung hatte. Ein Eigeninteresse liegt insbesondere dann vor, wenn die Schenkung also Belohnung für langjährige Versorgung und Betreuung erfolgt ist. Auch das Bedürfnis des Erblassers, die jüngere Ehefrau wegen seiner Betreuung und Pflege im Alter an sich zu binden, wird als berechtigtes eigenes Interesse des Erblassers an der Schenkung anerkennt.Fragen & AntwortenHier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt. |
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