für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
Bedarf ein minderjähriger Erblasser, der im Einvernehmen mit seinem Vertragspartner den Erbvertrag oder einzelne vertragsmäßige Verfügungen aufheben will, der Zustimmung seiner Eltern?
Nein. So bestimmt es ausdrücklich § 2290 Abs. 2 Satz 2 BGB.Fragen & AntwortenHier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt. |
Vorträge zum Erbrecht für Ratsuchende
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