für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
In welcher Form muss die einvernehmliche Aufhebung des Erbvertrags erfolgen?
Die Form des Aufhebungsvertrags entspricht der des Erbvertrags. Der Aufhebungsvertrag kann also wirksam nur zur Niederschrift des Notars abgeschlossen werden. Vgl. § 2290 Abs. 4, 2276 Abs. 1 BGB.Fragen & AntwortenHier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt. |
Vorträge zum Erbrecht für Ratsuchende
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