für Ratsuchende
Verbund Erbrecht
Wörterbuch Erbrecht
Kann unter Umständen ein Erbvertrag zwischen Ehegatten selbst dann noch wirksam sein, wenn die Ehe rechtskräftig geschieden worden ist?
Ja, aber nur dann (so bestimmen §§ 2279 Abs. 2, 2077 Abs. 3 BGB), wenn anzunehmen ist, dass der Erblasser seine letztwillige Verfügung auch für den Fall der Scheidung der Ehe getroffen hätte. Und das ist durch Auslegung der im Erbvertrag getroffenen letztwilligen Verfügung zu ermitteln.Fragen & AntwortenHier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt. |
Vorträge zum Erbrecht für Ratsuchende
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