für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
Ist die einvernehmliche Aufhebung einer vertragsmäßigen Verfügung oder die einvernehmliche Aufhebung des Erbvertrags möglich?
Ja. Nach § 2290 Abs. 1 BGB kann ein Erbvertrag sowie eine einzelne vertragsmäßige Verfügung durch Vertrag von den Personen aufgehoben werden, die den Erbvertrag geschlossen haben.Fragen & AntwortenHier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt. |
Vorträge zum Erbrecht für Ratsuchende
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