für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
Wie kann man nach dem Tod des Vertragspartners wieder erreichen, dass man über das im Erbvertrag bindend verfügte Vermögen wieder anderweitig verfügen kann?
Wenn beide Vertragspartner im Erbvertrag vertragsmäßige, also bindende Verfügungen getroffen haben, kann man die angefallene Erbschaft ausschlagen und erlangt somit wieder die Testierfreiheit. Wenn nur der überlebende Erblasser vertragsmäßige Verfügungen getroffen hat, kann er nach dem Tod des Vertragspartners seine im Erbvertrag getroffene Verfügung durch Testament aufheben.Fragen & AntwortenHier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt. |
Vorträge zum Erbrecht für Ratsuchende
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