für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
Kann man auch nur auf einen Teil des gesetzlichen Erbrechts verzichten?
Ja, der Erbverzicht kann sich auch auf einen Bruchteil des gesetzlichen Erbrechts beziehen. Eine Beschränkung auf reale Teile oder bestimmte Gegenstände ist aber nicht möglich.Fragen & AntwortenHier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt. |
Vorträge zum Erbrecht für Ratsuchende
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