für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
Kann der Erbverzichtsvertrag aufgehoben werden?
Ja, das ist möglich; die Aufhebung erfolgt durch Vertrag zwischen dem Erblasser und dem Verzichtenden. Der Aufhebungsvertrag bedarf der notariellen Beurkundung. Vgl. § 2351 BGB. Nach dem Tod des Erblassers oder dem Verzichtenden ist allerdings ein Aufhebungsvertrag nicht mehr möglich.Fragen & AntwortenHier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt. |
Vorträge zum Erbrecht für Ratsuchende
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