für Ratsuchende
Verbund Erbrecht
Wörterbuch Erbrecht
Was ist eine Vorsorgevollmacht?
In der Vorsorgevollmacht können Sie eine Person Ihres Vertrauens berechtigen, im Falle einer Notsituation alle oder bestimmte Aufgaben für Sie zu erledigen. Solange Ihre Angelegenheiten durch einen Bevollmächtigten wahrgenommen werden können, wird für Sie kein Betreuer bestellt. Nur wenn eine von Ihnen erteilte Vollmacht einen bestimmten zu regelnden Bereich nicht umfasst, bestellt das Gericht einen Betreuer, der als Ihr gesetzlicher Vertreter in dem festgelegten Aufgabenkreis tätig wird. Beachten Sie, dass eine Vorsorgevollmacht Dritten gegenüber mit dem Zeitpunkt ihrer Ausstellung wirksam wird. Sinn und Zweck dieser Vollmacht ist es aber, dass sie nicht wie andere Vollmachten sofort verwendet werden soll, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt, nämlich dann, wenn Sie selbst nicht mehr handlungsfähig sind. Deshalb ist es sinnvoll, in der Vollmacht festzulegen, unter welchen Voraussetzungen sie wirksam werden soll. In diesem Fall muss der Bevollmächtigte auch gegenüber Dritten nachweisen, dass diese Voraussetzungen eingetreten sind. Fragen & AntwortenHier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt. |
Vorträge zum Erbrecht für Ratsuchende
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