für Ratsuchende
Verbund Erbrecht
Wörterbuch Erbrecht
Muss ich bei der Erteilung der Vollmacht eine besondere Form beachten?
Grundsätzlich ist für die Vorsorgevollmacht keine besondere Form vorgeschrieben. Sie sollten die Vollmacht aber schriftlich abfassen, da nur eine schriftliche Vollmacht aussage- und beweiskräftig ist. Aus der Vollmacht müssen der Vollmachtgeber und der Bevollmächtigte (möglichst jeweils mit Vor- und Familiennamen, Geburtsdatum und aktueller Adresse) hervorgehen. Vollmachtgeber und Bevollmächtigter sollten unter Angabe von Ort und Datum unterschreiben.Fragen & AntwortenHier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt. |
Vorträge zum Erbrecht für Ratsuchende
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