für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
Genügt es, wenn ich eine Generalvollmacht erteile, um ausreichend vorzusorgen?
Nein. Einerseits empfiehlt es sich, in der Vollmacht genauer zu bezeichnen, wozu Sie im Einzelnen Vollmacht erteilen wollen. Zu anderen verlangt das Gesetz, dass bestimmte Befugnisse des Bevollmächtigten in einer schriftlichen Vollmacht ausdrücklich bezeichnet werden. In diesen Fällen reicht also eine „Generalvollmacht“, die zur Vertretung in allen Angelegenheiten ermächtigt, nicht aus. So deckt eine Generalvollmacht z.B. folgende Fälle nicht ab:
Fragen & AntwortenHier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt. |
Vorträge zum Erbrecht für Ratsuchende
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