für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
Welche Wünsche kann ich in meiner Patientenverfügung in Bezug auf eine Schmerz- und Symptombehandlung äußern?
Sie können eine fachgerechte Schmerz- und Symptombehandlung verfügen, um körperliche Leiden soweit wie möglich zu bekämpfen, aber keine bewusstseinsdämpfenden Mittel zur Schmerz- und Symptombehandlung. Wenn alle sonstigen medizinischen Möglichkeiten zur Schmerz- und Symptomkontrolle versagen, können Sie auch die Anwendung bewusstseinsdämpfender Mittel zur Beschwerdelinderung wünschen und die Möglichkeit einer ungewollten Verkürzung Ihrer Lebenszeit durch schmerz- und symptomlindernde Maßnahmen in Kauf nehmen.Fragen & AntwortenHier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt. |
Vorträge zum Erbrecht für Ratsuchende
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Vergünstigtes Beratungsgespräch
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