für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
Welche Wünsche kann ich in meiner Patientenverfügung in Bezug auf lebenserhaltende Maßnahmen äußern?
Sie können anordnen, dass alles medizinisch Mögliche getan wird, um Sie am Leben zu erhalten und Ihre Beschwerden zu lindern, oder dass alle lebenserhaltenden Maßnahmen unterlassen bzw. abgebrochen werden. Sie können jedoch verfügen, dass Ihnen eine ausreichende Behandlung und Pflege zukommt, um Ihnen Angst, Schmerzen, Atemnot, Übelkeit, Durstgefühle und Übelkeit zu nehmen.Fragen & AntwortenHier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt. |
Vorträge zum Erbrecht für Ratsuchende
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Infobroschüren
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Vergünstigtes Beratungsgespräch
Die DVEV bietet in Zusammenarbeit mit der DVSG ein vergünstigtes erstes Beratungsgespräch für pauschal
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