für Ratsuchende
Verbund Erbrecht
Wörterbuch Erbrecht
Wann bestellt das Betreuungsgericht einen Betreuer?
Ein Betreuer wird bestellt, wenn bei der betroffenen Person eine Hilfsbedürftigkeit vorliegt, die auf einer der folgenden Krankheiten oder Behinderungen beruht:
Daneben ist Voraussetzung, dass ein Fürsorgebedürfnis vorliegt, dass also der Betroffene aufgrund dieser Krankheit oder Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht zu besorgen vermag. Fragen & AntwortenHier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt. |
Vorträge zum Erbrecht für Ratsuchende
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Infobroschüren
Broschüre Erbrecht verständlich
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