für Ratsuchende
Verbund Erbrecht
Wörterbuch Erbrecht
Kann ich eine Betreuungsverfügung auch mit einer Vorsorgevollmacht kombinieren?
Ja, Ihre Betreuungsverfügung können Sie mit Ihrer Vorsorgevollmacht verbinden. In diesem Fall sollten Sie insbesondere bestimmen, dass der Bevollmächtigte auch als Betreuer bestellt werden kann und im Betreuungsfall Ihre Bestimmungen in der Vorsorgevollmacht zu beachten sind. Entsprechendes gilt für die Verbindung der Betreuungsverfügung mit Ihrer Patientenverfügung.Fragen & AntwortenHier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt. |
Vorträge zum Erbrecht für Ratsuchende
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