für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
Was unterscheidet die Betreuungsverfügung von einer Vorsorgevollmacht?
In der Betreuungsverfügung können Sie eine Person benennen, die für den Fall, dass eine Betreuung notwendig werden sollte, vom Betreuungsgericht dazu bestellt werden soll. Die Betreuungsverfügung richtet sich also an das Betreuungsgericht und an den Betreuer. Sie enthält nicht wie die Vorsorgevollmacht, die sich an den Bevollmächtigten wendet, eine Berechtigung für die Erledigung Ihrer Angelegenheiten.Fragen & AntwortenHier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt. |
Vorträge zum Erbrecht für Ratsuchende
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Infobroschüren
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Broschüre Patientenverfügung/ Vorsorgevollmacht/ Betreuungsverfügung
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