für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
Bewertung des Nachlasses
Maßgebend für die Erbschaft- und Schenkungsteuer ist die Bereicherung des Begünstigten, also der Wert des Vermögens, das dieser erworben hat, soweit es nicht steuerfrei ist. Von diesem Wert sind dann die Nachlassverbindlichkeiten abzuziehen. Das Vermögen wird grundsätzlich nach dem sogenannten gemeinen Wert (Verkehrswert) bewertet. Das ist der Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit des Gegenstands bei einer Veräußerung zu erzielen wäre. Geld- und Bankguthaben, Lebensversicherungen, Kapital- und RentenversicherungenBei Geld- und Bankguthaben ist die Sache einfach: Es zählt der Nennwert. Fällige Lebens-, Kapital- und Rentenversicherungen werden mit der Auszahlungssumme bzw. dem Kapitalwert der Rente erfasst. Noch nicht fällige Ansprüche werden mit dem nachgewiesenen Rückkaufswert angesetzt.WertpapiereWertpapiere, die von einer deutschen Börse zum amtlichen Handel zugelassen sind, werden mit dem niedrigsten am Stichtag notierten Kurs angesetzt.Bewertung von GrundvermögenIn der Umsetzung einer Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts werden ausnahmslos alle Vermögenswerte mit ihrem wirklichen Wert, das heißt mit ihrem Verkehrswert, bewertet werden. Die Auswirkungen fallen je nach Grundstücksart unterschiedlich aus und müssen nicht zwingend zu einer höheren steuerlichen Belastung führen. Hierbei sind drei verschiedene Verfahren vorgesehen:
Bei Mietobjekten greift das Ertragswertverfahren, wonach der Wert auf Grundlage des nachhaltig erzielbaren Ertrags ermittelt wird. Davon gibt es einen pauschalen Abschlag von 10 Prozent für zu Wohnzwecken vermietete Gebäude, selbst wenn diese Nutzung unmittelbar nach dem Übergang aufgegeben wird. |
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