für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
Inhalt des Vermächtnisses
Vermächtnisse können Sie inhaltlich in verschiedenen Formen anordnen.Stück- und GattungsvermächtnisMit einem Stückvermächtnis wenden Sie dem Begünstigten einen bestimmten Gegenstand zu. Dagegen bestimmen Sie bei einem Gattungsvermächtnis die vermachte Sache noch nicht abschließend, sondern beschränken sich darauf, sie nach Gattungsmerkmalen zu beschreiben.Musterformulierung StückvermächtnisMeinem Freund ............ vermache ich meine Briefmarkensammlung.Musterformulierung GattungsvermächtnisMeiner Tochter ............ vermache ich einen Sportwagen. VorausvermächtnisVon einem Vorausvermächtnis spricht man, wenn das Vermächtnis dem Erben selbst zugewandt wird. Damit können Sie Ihrem Erben einen bestimmten Gegenstand zuwenden, ohne dass damit eine Anrechnung auf seinen Erbteil verbunden ist. Der Vermächtnisnehmer hat bereits vor der Teilung des Nachlasses einen Anspruch gegenüber den übrigen Erben auf Übertragung des vermachten Gegenstands.Tipp:
Musterformulierung VorausvermächtnisMeine Kinder ............ und ............ setze ich zu meinen Vollerben jeweils zu gleichen Teilen ein. Meine Tochter ............ erhält darüber hinaus im Wege des Vorausvermächtnisses, also ohne Anrechnung auf ihren Erbteil, mein Wertpapierdepot Nr. ............VerschaffungsvermächtnisSie können einer Person auch einen Gegenstand vermachen, der zur Zeit des Erbfalls nicht zur Erbschaft gehört. In diesem Fall spricht man von einem Verschaffungsvermächtnis. Der Beschwerte hat dem Bedachten den Gegenstand zu verschaffen. Ist er zur Beschaffung außerstande oder ist die Verschaffung nur mit unverhältnismäßigen Aufwendungen möglich, hat er dem Bedachten Wertersatz zu leisten.Tipp:
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