für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
Widerruf des öffentlichen Testaments
Auch Ihr öffentliches Testament oder einzelne Verfügungen in Ihrem öffentlichen Testament können Sie jederzeit widerrufen. Der Widerruf kann durch Testament erfolgen. Das Widerrufstestament bedarf nicht der gleichen Form wie das von Ihnen widerrufene. Sie können also Ihr öffentliches Testament auch durch ein eigenhändiges Testament widerrufen. Neues Testament errichtenSie können Ihr öffentliches Testament oder einzelne Verfügungen auch widerrufen, indem Sie ein neues Testament errichten, das mit Ihrem früheren in Widerspruch steht. Das neue Testament mit einem gegenüber Ihrem früheren Testament abweichenden Inhalt können Sie sowohl als eigenhändiges als auch als öffentliches Testament errichten.Rücknahme aus amtlicher VerwahrungFür Ihr öffentliches Testament besteht allerdings eine wichtige Besonderheit in Bezug auf den Widerruf gegenüber einem eigenhändigen Testament. Ihr öffentliches Testament gilt als widerrufen, wenn Ihnen das Testament auf Ihr Verlangen aus der besonderen amtlichen Verwahrung zurückgegeben wird. Dieser Widerruf erfolgt unmittelbar kraft Gesetzes; nicht von Bedeutung ist also, ob Sie die Konsequenzen des Widerrufs beabsichtigen oder kannten. Auch wenn Sie Ihr Testament erneut in besondere amtliche Verwahrung geben, bleibt es beim Widerruf.Tipp:
BelehrungSie können jederzeit die Rückgabe Ihres Testaments aus der besonderen amtlichen Verwahrung verlangen. Das Testament darf Ihnen nur persönlich zurückgegeben werden. Wegen der kraft Gesetzes mit der Rückgabe verbundenen Widerrufswirkung sollen Sie bei der Rückgabe über deren Folgen belehrt werden. Allerdings gilt Ihr Testament auch bei einer unterbliebenen Belehrung als widerrufen. Es kommen jedoch unter Umständen Schadensersatzansprüche wegen Amtspflichtverletzung in Betracht.Beachten Sie, dass nur die Rücknahme eines öffentliches Testaments aus der besonderen amtlichen Verwahrung automatisch den Widerruf des Testaments zur Folge hat. Die Rücknahme eines eigenhändigen Testaments aus der besonderen amtlichen Verwahrung stellt keinen automatischen Widerruf dar. |
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