für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
Widerruf des eigenhändigen Testaments
Sie können Ihr eigenhändiges Testament jederzeit ganz oder teilweise widerrufen. Gründe dafür brauchen Sie nicht anzugeben. Ihr Widerrufsrecht ist ein unverzichtbares Recht. Eine auf vertraglicher Grundlage begründete Verpflichtung zum Widerruf wäre unwirksam. Der Widerruf Ihres Testaments bzw. von einzelnen Bestimmungen kann in unterschiedlichen Formen erfolgen. Mit dem Widerruf, gleichgültig in welcher Form, enden die erbrechtlichen Wirkungen Ihrer bisherigen Verfügung unmittelbar und endgültig.WiderrufstestamentSie können ein sogenanntes Widerrufstestament errichten. Dieses muss keine positiven Verfügungen enthalten. Ihr Widerrufstestament muss entweder eigenhändig von Ihnen geschrieben und unterschrieben oder vor dem Notar errichtet sein. Sie können ein notarielles Testament auch durch ein eigenhändiges Testament und umgekehrt widerrufen.Widerruf einzelner VerfügungenSie können den Widerruf auch auf einzelne Verfügungen beschränken. Und in einem neuen Testament können Sie neben entsprechenden positiven Verfügungen Ihre früheren Verfügungen widerrufen.Vernichtung des TestamentSie können Ihr eigenhändiges Testament auch in der Form widerrufen, dass Sie die Testamentsurkunde ändern oder vernichten. Voraussetzung ist, dass Sie testierfähig sind. Geht Ihr Testament verloren, bedeutet dies nicht zwangsläufig, dass es unwirksam wird. Das Testament bleibt gültig, wenn Sie den Verlust nicht mit der Absicht verbinden, dass es damit unwirksam wird.Andere Verfügungen treffenVerfügungen in Ihrem Testament können Sie auch in der Weise widerrufen, dass Sie in einem späteren Testament andere Verfügungen als in Ihrem früheren Testament treffen. In diesem Fall gelten ausschließlich Ihre späteren Anordnungen. Keine Bedeutung hat in diesem Zusammenhang, ob Sie den Widerspruch gegenüber Ihren früheren Verfügungen erkannt haben und den Widerruf wollten.Tipp:
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