für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
Gesetzliches Erbrecht der ehelichen Kinder
Die gesetzliche Erbfolge bestimmt in erster Linie Ihre Abkömmlinge, also Ihre Kinder, Enkel, Urenkel usw. zu Ihren gesetzlichen Erben.Kinder sind Erben erster OrdnungKinder bilden die Erben erster Ordnung. Sind mehrere Kinder vorhanden, so erben sie zu gleichen Teilen. Ein lebendes Kind schließt seine eigenen Nachkommen aus. Leben also außer Ihren Kindern bereits weitere Abkömmlinge, so erben nur Ihre Kinder, nicht Ihre Enkel oder Urenkel. Und wenn ein Kind des Erblassers bereits vor diesem verstirbt, so tritt dessen Nachkommen, also der Enkel des Erblassers, an die Stelle seiner vorverstorbenen Eltern.Beispiele
Minderjährige KinderAuch ein minderjähriges Kind, also ein Kind, das das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, kann Erbe sein. Es wird bei der Annahme der Erbschaft durch seine gesetzlichen Vertreter, in der Regel durch die Eltern vertreten.Kinder schließen andere Verwandte von der Erbfolge ausSolange Erben der ersten Ordnung vorhanden sind, werden alle anderen Verwandten von der Erbfolge ausgeschlossen. |
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