für Ratsuchende
Gesetzliches Erbrecht der Eltern und Geschwister
Ihre Eltern bzw. Ihre Geschwister kommen dann zum Zuge, wenn keine Erben der ersten Ordnung (z.B. Kinder, Enkel) vorhanden sind. Leben zur Zeit des Erbfalls beide Eltern, so erben sie alle zu gleichen Teilen. Lebt ein Elternteil nicht mehr, so treten an seine Stelle dessen Abkömmlinge (insbesondere Ihre Geschwister). Sind Abkömmlinge nicht vorhanden, so erbt der überlebende Elternteil allein. Sind beide Eltern bereits verstorben, so geht der Nachlass an Ihre Geschwister bzw. Ihre Neffen und Nichten.Beispiele
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Vorträge zum Erbrecht für Ratsuchende
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