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Gesetzliches Erbrecht des Ehegatten bei begründetem Scheidungsantrag
Das folgende Schaubild gibt Ihnen einen Überblick über das gesetzliche Erbrecht des Ehegatten bei einem begründeten Scheidungsantrag. Gesetzliches Erbrecht bei begründetem Scheidungsantrag | Erbrecht des Ehegatten | Erbrecht der Verwandten | Überlebender Ehegatte hatte zum Zeitpunkt des Erbfalls begründeten Scheidungsantrag gestellt und der Erblasser hatte zugestimmt | Gesetzliches Erbrecht; maßgebend für den Erbteil sind der Güterstand und die vorhandenen Verwandten (vgl. unten) | Gesetzliche Erbrecht der Verwandten richtet sich danach, welche Verwandten erben und in welchem Güterstand die Eheleute lebten | Erblasser hat begründeten Scheidungsantrag gestellt | Kein gesetzliches Erbrecht | Gesetzliche Erben sind in erster Linie die Abkömmlinge des Erblassers (Kinder, Enkel usw.) oder, wenn Verwandte der ersten Ordnung nicht vorhanden sind, die Eltern bzw. Geschwister des Erblassers | Überlebender Ehegatte hatte zum Zeitpunkt des Erbfalls begründeten Scheidungsantrag gestellt und der Erblasser hatte zugestimmt | Kein gesetzliches Erbrecht | Gesetzliche Erben sind in erster Linie die Abkömmlinge des Erblassers (Kinder, Enkel usw.) oder, wenn Verwandte der ersten Ordnung nicht vorhanden sind, die Eltern bzw. Geschwister des Erblassers |
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