für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
Entziehung des elterlichen Vermögensverwaltungsrechts
Die elterliche Sorge umfasst auch die Vermögenssorge. Diese umfasst alle Maßnahmen, die der Erhaltung, Vermehrung und Verwertung des Vermögens des Kindes dienen. Als Erblasser können Sie das elterliche Vermögensrecht für Vermögensteile ausschließen, die aus Ihrem Nachlass stammen. Wenn Sie das Vermögenssorgerecht nur einem Elternteil entzogen haben, so verwaltet automatisch der andere Elternteil das Vermögen. Wenn Sie das Verwaltungsrecht für beide Elternteile ausschließen, muss ein Ergänzungspfleger eingesetzt werden. Die Person des Pflegers können Sie in Ihrer Verfügung von Todes wegen bestimmen. MusterformulierungDen Eltern meines minderjährigen Enkelkindes ............ entziehe ich das Vermögensverwaltungsrecht bezüglich aller Vermögensgegenstände, die es von mir von Todes wegen erwirbt.Als Pfleger zur Ausübung des Verwaltungsrechts bestimme ich ............ |
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